für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Muss im Falle des Rücktritts des Erblassers aufgrund eines Rücktrittvorbehalts im Erbvertrag der Vertragspartner dem Rücktritt zustimmen?
Nein. Der Rücktritt des Erblassers ist auch ohne Zustimmung des Vertragspartners wirksam; schließlich ist die Zustimmung des Vertragspartners bereits in der Vereinbarung des Rücktrittvorbehalts zu sehen.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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