für Ratsuchende
Kann der Erblasser, die in einem Erbvertrag vertragsmäßige Verfügungen getroffen hat, zu Lebzeiten noch über ihr Vermögen verfügen?
Ja natürlich. Auch nach Abschluss eines Erbvertrags kann der Erblasser weiterhin durch Rechtsgeschäft über sein gesamtes Vermögen verfügen. Er kann wirksam Vermögensgegenstände an andere Person veräußern, ja er kann sogar sein gesamtes Vermögen "verjubeln".Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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