für Ratsuchende
Welche Folgen hat es, wenn in einem Erbvertrag vertragsmäßige Verfügungen getroffen werden, die den Anordnungen in einem zuvor errichteten Testament widersprechen?
In diesem Fall gilt das Testament als aufgehoben, soweit es das Recht des vertragsmäßig Bedachten mindern, beschränken, belasten oder gegenstandslos machen würde.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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