für Ratsuchende
Verbund Erbrecht
Wörterbuch Erbrecht
Kann der im Erbvertrag vertragsmäßig eingesetzte Erbe zu Lebzeiten des Erblassers eine von diesem vorgesehene Schenkung an einen Dritten verhindern?
Nein. Gegen den Erblasser hat der im Erbvertrag vertragsmäßig eingesetzte Erbe keine Ansprüche. Er kann zu Lebzeiten des Erblassers die Schenkung nicht verhindern, und zwar selbst dann nicht, wenn diese "böswillig" ist. Erst wenn die Erbschaft an den Erben angefallen ist, hat er gegen den Beschenkten den Anspruch auf Herausgabe des Geschenks. Vgl. § 2287 BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
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