für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Was ist unter einer "Auflage" als vertragsmäßig mögliche Verfügung von Todes wegen im Erbvertrag zu verstehen?
Eine Auflage ist die dem Erben oder Vermächtnisnehmer auferlegte Verpflichtung, eine Leistung an einen Dritten zu erbringen oder etwas zu tun oder zu unterlassen (z. B. Verpflichtung zur Versorgung eines Tieres, zur Pflege des Grabes oder zur Spende an einen gemeinnützigen Verein).Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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