für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Was muss man darunter verstehen, dass "Pflichtteilsberechtigte übergangen worden sind"?
Der Erblasser kann den Erbvertrag bzw. einzelne vertragsmäßige Verfügungen im Erbvertrag anfechten, wenn er Pflichtteilsberechtigte übergangen hat, die er bei Abschluss des Erbvertrags nicht kannte oder die später hinzugekommen sind. Wenn also der Erblasser erst nach Abschluss des Erbvertrags von einem nichtehelichen Kind erfahren hat oder er eine neue Ehe eingegangen ist, berechtigen diese Umstände zur Anfechtung des Erbvertrags.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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