für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Kann ein Erblasser, der erfolgreich den Erbvertrag bzw. vertragsmäßige Verfügungen im Erbvertrag angefochten hat, mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden?
Unter Umständen muss der anfechtende Erblasser auf Ersatz des Vertrauensschadens haften. Allerdings umfasst der Ersatz nicht den Wert der vertraglichen Zuwendung. Vielmehr ist dem Vertragsgegner nur der Schaden zu ersetzen, den dieser dadurch erlitten hat, dass er auf die Gültigkeit des Erbvertrags bzw. der vertragsmäßigen Verfügungen vertraut hat.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
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