für Ratsuchende
Wann beginnt die Anfechtungsfrist zu laufen?
Die Jahresfrist beginnt mit der zuverlässigen Kenntnis des Anfechtungsgrunds. Vgl. §§ 2340 Abs. 3, 2082 Abs. 2 BGB. Die Frist beginnt nicht bei der bloßen Vermutung eines Anfechtungsgrunds zu laufen.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
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