für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Wie kann ich mich vor einem Missbrauch der Vorsorgevollmacht wirksam schützen?
Sie haben die Möglichkeit, die Vorsorgevollmacht einzuschränken, indem Sie dem Bevollmächtigten bestimmte Geschäfte untersagen (z. B. Verfügungen über Grundbesitz). Wenn im Vorsorgefall solche Geschäfte erforderlich werden, bestellt das Betreuungsgericht hierfür einen Betreuer. Sinnvoll kann es sein, mehrere Personen zur gemeinschaftlichen Vertretung zu bevollmächtigen. Damit ist eine gegenseitige Kontrolle der Bevollmächtigten gewährleistet. Ratsam kann es auch sein, die Vollmachtsurkunde zunächst selbst zu verwahren. Damit ist sichergestellt, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht erst nutzen kann, wenn der Vorsorgefall wirklich eingetreten ist.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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