für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Warum sollte ich eine Vorsorgevollmacht erteilen?
Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen, können Sie die im Vorsorgfall notwendige gerichtliche Bestellung eines Betreuers vermeiden. Sie selbst bestimmen also, welche Person Ihres Vertrauens als Ihr Vertreter handeln soll. Damit haben Sie Gelegenheit, eine im Vorsorgefall für Sie handelnde Person Ihres Vertrauens zu bestimmen, die bei Entscheidungen viel eher Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen kennen und berücksichtigen wird.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
Download
Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...