für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Welche Wünsche kann ich in meiner Patientenverfügung in Bezug auf eine künstliche Beatmung äußern?
Sie können eine künstliche Beatmung verfügen, falls dies Ihr Leben verlängern kann, oder Sie können anordnen, dass keine künstliche Beatmung durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Beatmung eingestellt wird. Sie können jedoch eine Behandlung in der Form wünschen, dass Sie Medikamente zur Linderung der Luftnot erhalten oder die Ihnen die Angst nehmen.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
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