für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Was unterscheidet die Patientenverfügung von einer Betreuungsverfügung?
In der Patientenverfügung können Sie sich zu Ihren Wünschen einer medizinischen Versorgung, das heißt einer medizinischen Behandlung bzw. Nichtbehandlung oder einer Behandlungsbegrenzung äußern, für den Fall, dass Ihnen das in einer späteren Situation nicht mehr möglich sein sollte. Bei der Patientenverfügung geht es also um die Gesundheitssorge, also um medizinische Angelegenheiten. Sie richtet an den Sie behandelnden Arzt oder Pflegemitarbeiter. In der Betreuungsverfügung können Sie eine Person benennen, die für den Fall, dass eine Betreuung notwendig werden sollte, vom Betreuungsgericht dazu bestellt werden soll. Die Betreuungsverfügung richtet sich also an das Betreuungsgericht und an den Betreuer.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
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