DVEV-Mitglieder-Datenbank
Erbrechtliche Probleme können bekanntlich knifflig sein, und häufig beginnen die Schwierigkeiten bereits mit der Suche nach einem kompetenten Berater. Gleiches gilt für die Suche nach einem Testamentsvollstrecker. In unserer Datenbank befinden sich über 2.000 auf das Erbrecht spezialisierte Mitglieder aus dem gesamten Bundesgebiet sowie benachbartem Ausland. In der Testamentsvollstrecker-Datenbank finden Sie über 700 von der DVEV geprüfte Testamentsvollstrecker.
DVEV-Mitglieder-Datenbank
DVEV-Testamentsvollstrecker-Datenbank
Leistungsspektrum
Eine der Hauptaktivitäten der DVEV ist die umfassende Unterstützung ihrer Mitglieder im Bereich der Fortbildung. Im Bereich der Erbrechts gehört die DVEV zu den größten Seminaranbietern. Das Seminarangebot wird von Praktikern für Praktiker zusammengestellt.
Fachlehrgänge Erbrecht
Die Fachlehrgänge Erbrecht finden in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins sowie mit der Deutschen Anwalt Akademie statt.
Termine sowie weitere Informationen und Hinweise zur Anmeldung finden Sie hier
Es gelten die Teilnahmebedingungen der Deutschen Anwalt Akademie, diese finden Sie hier.
Voraussetzungen für die Verleihung dieser neuen Fachanwaltsbezeichnung sind in § 5 Satz 1 sowie § 14f FAO geregelt. Demnach gilt folgendes:
I. Theoretische Kenntnisse
§ 14f FAO - Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Erbrecht:
Für das Fachgebiet Erbrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
- materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht,
- Internationales Privatrecht im Erbrecht,
- vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,
- Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,
- steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht,
- Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
II. Praktische Erfahrungen
§ 5 Satz 1 Buchstabe m) FAO - Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen für Erbrecht:
80 Fälle, davon mindestens 20 rechtsförmliche Verfahren (davon höchstens 10 Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit). Die Fälle müssen sich auf die in § 14f Nr. 1 bis 5 bestimmten Bereiche beziehen.
Nach § 4 FAO müssen die theoretischen Kenntnisse durch einen auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereiteten anwaltsspezifischen Lehrgang erworben werden, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst und ohne Leistungskontrollen eine Gesamtdauer von mindestens 120 Zeitstunden hat.
Nach § 6 FAO muss ein Antragsteller zudem drei schriftliche Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten) aus den verschiedenen Bereichen des Lehrgangs erfolgreich absolviert haben, wobei eine Leistungskontrolle mindestens 1 Zeitstunde ausfüllen und 5 Zeitstunden nicht überschreiten darf. Die Gesamtdauer der bestandenen Leistungskontrollen darf 15 Zeitstunden nicht unterschreiten.