für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Vor Vollmachtsmissbrauch schützen
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie sich vor einem Missbrauch der von Ihnen erteilten Vollmacht schützen können.Verschiedene MöglichkeitenSie haben die Möglichkeit, die Vorsorgevollmacht einzuschränken, indem Sie dem Bevollmächtigten bestimmte Geschäfte untersagen (z. B. Verfügungen über Grundbesitz). Wenn im Vorsorgefall solche Geschäfte erforderlich werden, bestellt das Betreuungsgericht hierfür einen Betreuer. Sinnvoll kann es sein, mehrere Personen zur gemeinschaftlichen Vertretung zu bevollmächtigen. Damit ist eine gegenseitige Kontrolle der Bevollmächtigten gewährleistet. Ratsam kann es auch sein, die Vollmachtsurkunde zunächst selbst zu verwahren. Damit ist sichergestellt, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht erst nutzen kann, wenn der Vorsorgefall wirklich eingetreten ist.Amtsgericht kann Kontrollbetreuer einsetzenSollte der Verdacht bestehen, dass der Bevollmächtigte seine Vollmacht missbraucht, so kann vom Betreuungsgericht ein Kontrollbetreuer eingesetzt werden. Dessen Aufgabe beschränkt sich darauf, Ihre Rechte gegenüber dem Bevollmächtigten wahrzunehmen. Ihr Bevollmächtigter kann dann weiterhin für Sie handeln; er muss jedoch mit dem Betreuer Verbindung halten. Erweist sich Ihr Bevollmächtigter als unzuverlässig, so kann der Betreuer die Vollmacht widerrufen. Das Betreuungsgericht prüft dann, ob für die bisher vom Bevollmächtigten wahrgenommenen Aufgaben ein anderer Betreuer bestellt werden muss.Einwilligungen des Bevollmächtigten in eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff bedürfen der Genehmigung des Betreuungsgerichts. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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