für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Aufbewahrung
Der Bevollmächtigte benötigt bei einer schriftlich erteilten Vollmacht das Original der Vollmacht, wenn er für Sie handeln soll. Am einfachsten ist es deshalb, dem Bevollmächtigten das Original auszuhändigen. Dann müssen Sie mit ihm vereinbaren, unter welchen Bedingungen er tätig werden darf.Aufbewahrung mit anderen persönlichen UnterlagenFalls Sie das Dokument nicht aushändigen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass der Bevollmächtigte weiß, wo die Urkunde verwahrt wird. Sinnvoll ist es, die Vorsorgevollmacht zusammen mit anderen wichtigen persönlichen Dokumenten aufzuheben.Sie können die Vollmacht aber auch einer anderen Person Ihres Vertrauens (zum Beispiel einem Anwalt oder einem Verwandten) zur Verwahrung geben und den Bevollmächtigten anweisen, diese dort im Bedarfsfall abzuholen. Tipp:
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Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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19.04.2012
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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