für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Aufbewahrung
Ihre Patientenverfügung können Sie bei Ihren persönlichen Unterlagen aufbewahren oder einem Angehörigen oder einer anderen Person Ihres Vertrauens zur Verwahrung überlassen. Sinnvoll ist es, in Ihren Geldbeutel oder in Ihrer Brieftasche einen Zettel mit einem Hinweis aufzunehmen, dass Sie eine Patientenverfügung errichtet und wo Sie diese verwahrt haben. Wenn Sie einen Bevollmächtigten oder einen Betreuer bestellt haben, sollten Sie diesem ebenso Kenntnis von Ihrer Verfügung geben wie Ihrem behandelnden Arzt.Keine Hinterlegung beim GerichtNicht möglich ist die Hinterlegung einer bloßen Patientenverfügung beim Gericht. In manchen Bundesländern kann allerdings die Betreuungsverfügung dort hinterlegt werden. Wenn Sie diese dann mit der Patientenverfügung kombinieren, sind beide Verfügungen hinterlegungsfähig. Wenn Sie die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht kombinieren, haben Sie auch die Möglichkeit, in einem elektronischen Register der Bundesnotarkammer erfassen zu lassen, dass Sie eine Vorsorgevollmacht (und eine Patientenverfügung) erstellt haben. Auf dieses Register können die Betreuungsgerichte zugreifen und damit prüfen, ob bei einer anstehenden gerichtlichen Entscheidung eine Vertrauensperson für den Betroffenen benannt ist und deshalb auf eine Betreuung verzichtet werden kann bzw. ob Verfügungen des Betroffenen zu einer Betreuung vorliegen.Tipp:
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Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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