für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Auswahl des Betreuers
Zum Betreuer darf nur eine Person bestellt werden, die geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen.Vertrauensperson vorschlagenAls Betreuer sollten Sie eine Person Ihres Vertrauens vorschlagen. Das Betreuungsgericht sollte Ihrem Wunsch folgen, wenn er nicht Ihrem Wohl zuwiderläuft. Mit der Betreuungsverfügung können Sie also maßgeblichen Einfluss auf die vom Gericht einzusetzende Betreuungsperson nehmen.Sie können auch mehrere Personen als Betreuer mit verschiedenen Aufgabenbereichen benennen. Einen Ersatzbetreuer können Sie für den Fall vorschlagen, dass der benannte Betreuer entfällt. In der Betreuungsverfügung können Sie natürlich auch festlegen, wer nicht Ihr Betreuer werden soll. Wenn Sie in einem Heim oder in einer Einrichtung für Behinderte leben, dürfen weder der Heimleiter noch die Mitarbeiter der Institution und andere Personen, die in enger Verbindung zu ihr stehen, zum Betreuer bestellt werden. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
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Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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