Widerruf oder Änderung der Vorsorgevollmacht

Ihre Vorsorgevollmacht können Sie jederzeit - allerdings nur solange Sie geschäftsfähig sind - widerrufen oder ändern.

Verschiedene Möglichkeiten

Am einfachsten ist es, dass Sie die Vollmachtsurkunde, wenn sie sich noch in Ihrem Besitz befindet, vernichten. Andernfalls müssen Sie die Urkunde vom Bevollmächtigten zurückfordern oder einen Widerruf formulieren, in dem konkret und eindeutig zum Ausdruck kommt, dass Ihre frühere Vorsorgevollmacht nicht mehr gültig sein soll. Besonders wichtig ist es in diesem Zusammenhang, dass Sie in der Widerrufserklärung das Datum vermerken. Über den Widerruf müssen Sie den Bevollmächtigten informieren.

Notariell beurkundete Vorsorgevollmacht

Die notariell beurkundete Vorsorgevollmacht kann nur durch einen notariell beurkundeten Widerruf oder durch eine neue (dann ebenfalls notariell beurkundete) Vollmacht widerrufen werden.

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