für Ratsuchende
Umfrage der DVEV
Transmortale und postmortale Vollmachten
Eine Vollmacht können Sie über den Tod hinaus oder auf den Todesfall erteilen.Transmortale VollmachtEine transmortale Vollmacht liegt vor, wenn eine bereits zu Lebzeiten bestehende Vollmacht über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirkt. Grundsätzlich bleibt eine Vollmacht beim Tod des Vollmachtgebers wirksam. Der Vollmachtgeber kann allerdings bestimmen, dass die Vollmacht mit seinem Tod endet.Tipp:
Postmortale VollmachtVon einer postmortalen Vollmacht spricht man, wenn die Vollmacht erst mit dem Todesfall wirksam wird. Vor dem Todesfall kann Sie der benannte Bevollmächtigte nicht wirksam vertreten. Nicht zulässig ist es, dass Sie über den Tod hinaus eine unwirderufliche Generalvollmacht erteilen. Eine solche Vollmacht wäre wegen der Knebelung Ihrer Erben sittenwidrig. Sie kann allerdings in eine widerrufliche Vollmacht umgedeutet werden. Tipp:
Zwar kann der Bevollmächtigte berechtigt sein, über den Tod des Vollmachtgebers hinaus Verfügungen über den Nachlass zu treffen, das hat aber nicht zwangsläufig zur Folge, dass er diesen Vermögenswert auch behalten darf. Das gilt auch dann, wenn der Bevollmächtigte befugt ist, Verfügungen zu seinen eigenen Gunsten zu treffen. Die Verfügung kann allenfalls dann als wirksam angesehen werden, wenn die Verfügungsberechtigung zu eigenen Gunsten als Schenkung anzusehen ist. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Download
Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...


für Ratsuchende