Erteilung der Vollmacht

Eine Vollmacht können Sie auf verschiedene Weise erteilen.

Innen- oder Außenvollmacht

Eine Vollmacht können Sie als sogenannte Innenvollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten oder als Außenvollmacht erteilen, indem Sie dem potentiellen Geschäftspartner über die Bevollmächtigung unterrichten. Die Vollmacht kann auch durch öffentliche Bekanntmachung erteilt werden.

Form

Die Vollmacht bedarf grundsätzlich keiner besonderen Form. Sie kann mündlich, schriftlich oder auch stillschweigend erteilt werden. Allerdings gibt es Ausnahmen: Die Vollmacht zur Gründung einer GmbH bedarf ebenso der notariellen Beurkundung wie eine unwiderrufliche Vollmacht zum Erwerb oder zur Veräußerung eines Grundstücks.

Tipp:

  • Es wird empfohlen, eine Bevollmächtigung und den Umfang der Vollmacht auch dann schriftlich festzulegen, wenn gesetzlich keine besondere Form vorgeschrieben ist.

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