für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Erteilung der Vollmacht
Eine Vollmacht können Sie auf verschiedene Weise erteilen.Innen- oder AußenvollmachtEine Vollmacht können Sie als sogenannte Innenvollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten oder als Außenvollmacht erteilen, indem Sie dem potentiellen Geschäftspartner über die Bevollmächtigung unterrichten. Die Vollmacht kann auch durch öffentliche Bekanntmachung erteilt werden.FormDie Vollmacht bedarf grundsätzlich keiner besonderen Form. Sie kann mündlich, schriftlich oder auch stillschweigend erteilt werden. Allerdings gibt es Ausnahmen: Die Vollmacht zur Gründung einer GmbH bedarf ebenso der notariellen Beurkundung wie eine unwiderrufliche Vollmacht zum Erwerb oder zur Veräußerung eines Grundstücks.Tipp:
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Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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