Inhaltliche und formelle Anforderungen

Der Inhalt Ihrer Betreuungsverfügung hängt wesentlichen von Ihrer individuellen Lebenssituation und Ihren persönlichen Bedürfnissen ab.

Mögliche Inhalte

Neben der Benennung eines Betreuers können Sie in einer Betreuungsverfügung insbesondere Ihre Vermögensangelegenheiten, Ihre persönlichen Angelegenheiten einschließlich der Wohnungsangelegenheiten und einer etwaigen Heimunterbringung regeln. Sie können beispielsweise festlegen, nach welchen Grundsätzen Ihr Vermögen verwaltet werden soll, ob Sie Ihren bisherigen Lebensstandard beibehalten und dazu notfalls Ihr Vermögen aufgebraucht werden soll, welche Pflegedienste bei häuslicher Pflege beauftragt bzw. nicht beauftragt werden sollen, in welches Pflegeheim bzw. Krankenhaus Sie bei stationärer Pflege untergebracht bzw. nicht untergebracht werden wollen.

Sie können bestimmen, in welchem Umfang Sie jemanden finanziell unterstützen und welche Geschenke Sie weiterhin bestimmten Personen zukommen lassen wollen. Sie können auch Anweisungen geben, wie Sie sich Ihre medizinische Versorgung bzw. den Einsatz lebenserhaltender Maßnahmen vorstellen, wenn Sie keine besondere Patientenverfügung verfasst haben. Maßgebend für Ihre Anordnungen sollten stets Ihre persönlichen Lebensumstände sein.

Formalien

Ihre Betreuungsverfügung sollten Sie schon aus Beweisgründen schriftlich verfassen.

Sie sollten Ihren Namen, Ihren Geburtstag und Ihre aktuelle Adresse angeben. Die Verfügung müssen Sie mit Angabe des Datums unterschreiben. Sie können Ihre Unterschrift unter die Betreuungsverfügung auch durch die Betreuungsbehörde beglaubigen lassen.

Wenn Sie eine Person als Betreuer vorschlagen wollen, müssen Sie diese in der Verfügung konkret benennen.

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