Aufbewahrung

Ihre Betreuungsverfügung können Sie bei Ihren persönlichen Unterlagen aufbewahren. Sie können Sie aber auch einem Angehörigen oder einer anderen Person Ihres Vertrauens zur Aufbewahrung überlassen.

Wer eine Betreuungsverfügung in Verwahrung hat, ist gesetzlich verpflichtet, diese unverzüglich an das Vormundschaftsgericht abzuliefern, wenn er von der Einleitung eines Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers Kenntnis erlangt hat.

Tipp:

  • In Bayern, Bremen, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und im Saarland können Sie die Betreuungsverfügung bei den Amtsgerichten hinterlegen. In den anderen Bundesländern müssen Sie beim zuständigen Amtsgericht fragen, ob eine Hinterlegung möglich ist. Eine notariell beurkundete oder beglaubigte Betreuungsverfügung kann durch den Notar dem elektronischen Register der Bundesnotarkammer gemeldet werden.

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