Wer rechtlich fürs Alter Vorsorge treffen oder auch schon vor dem Erbfall Teile seines Vermögens weitergeben möchte, sollte dies nicht vor sich herschieben. Wenn Sie rechtzeitig überlegen, welche Angelegenheiten wie geregelt werden sollen, vermeiden Sie, dass durch Unfall oder Krankheit plötzlich eine Situation eintreten kann, in der Entscheidungen nicht in Ihrem Sinne getroffen werden.
Motive, Vor- und NachteileWenn Sie im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge Vermögen übertragen wollen, sollten Sie die Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen. Vorweggenommene Erbfolge durch SchenkungIm Regelfall erfolgt die vorweggenommene Erbfolge in Form einer Schenkung. Vorweggenommene Erbfolge durch AusstattungHier geht es um eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten in Form der Aussteuer und Mitgift. Vorweggenommene Erbfolge durch ehebedingte ZuwendungEine Schenkung liegt auch vor, wenn Sie an Ihren Ehegatten innerhalb der ehelichen Lebensgemeinschaft Zuwendungen leisten. Übergabevertrag als rechtlicher RahmenDer Übergabevertrag ist der rechtliche Rahmen der Vermögensübertragung. Nutzungsvorbehalte als Gegenleistung für Vorweggenommene ErbfolgeBerücksichtigen Sie, dass Sie Vermögen zwar zu Lebzeiten übertragen, es unter Umständen aber noch weiter nutzen wollen. Rentenzahlung als Gegenleistung für Vorweggenommene ErbfolgeEine Rentenzahlung als Gegenleistung für die vorweggenommene Erbfolge kann Ihren Lebensstandard sichern. Pflegeverpflichtung als Gegenleistung für Vorweggenommene ErbfolgeBevor Sie sich zu Lebzeiten von Vermögenswerten trennen, sollten Sie prüfen, wie im Alter Ihre Pflege gewährleistet ist. Erbverzicht als Gegenleistung für Vorweggenommene ErbfolgeWenn Sie an Ihre Kinder Vermögen zu Lebzeiten übertragen, verlieren diese nicht automatisch ihr gesetzliches Erbrecht. Abfindungs- und Ausgleichszahlungen als Gegenleistung für Vorweggenommene ErbfolgeAbfindungs- und Ausgleichszahlungen gewährleisten eine gerechte Vermögensverteilung unter Ihren Nachkommen. Erbrechtliche und steuerliche Folgen der vorweggenommenen ErbfolgePrüfen Sie, ob die mit der vorweggenommenen Erbfolge gesetzlich verbundenen Konsequenzen von Ihnen gewollt sind. Vermögensübertragung an MinderjährigeWenn Sie im Wege der vorweggenommenen Erbfolge Vermögen an eine minderjährige Person übertragen wollen, müssen Sie auf einige Besonderheiten achten. Unter der vorweggenommenen Erbfolge ist eine Vermögensübertragung zu verstehen, die bereits zu Lebzeiten an Personen erfolgt, die andernfalls das Vermögen erst mit dem Tod des Erblassers erhalten hätten. Die lebzeitige Vermögensübertragung erfolgt also im Vorgriff auf die Erbfolge.
Notwendigkeit von VollmachtenDurch die Erteilung von Vollmachten können Sie außerhalb eines Testaments oder eines Erbvertrags Vorkehrungen bei Problemen und Konflikten zu Lebzeiten und für den Todesfall treffen. Damit können Vollmachten zur Sicherung Ihres Vermögens beitragen. Transmortale und postmortale VollmachtenEine Vollmacht können Sie über den Tod hinaus oder auf den Todesfall erteilen. Erteilung der VollmachtEine Vollmacht können Sie auf verschiedene Weise erteilen. Arten von VollmachtenNach ihrem Inhalt und Umfang ist zwischen verschiedenen Arten von Vollmachten zu unterscheiden. Verbot des InsichgeschäftsEine Beschränkung der Vertretungsmacht des Bevollmächtigten ergibt sich unmittelbar durch Gesetz dahingehend, dass Ihr Bevollmächtigter grundsätzlich nicht berechtigt ist, in Ihrem Namen mit sich selbst in eigenem Namen ein Rechtsgeschäft abzuschließen. Überschreiten der VertretungsmachtÜberschreitet Ihr Bevollmächtigter seine Vertretungsmacht, so treffen die Rechtsfolgen des Geschäfts nicht Sie als Vollmachtgeber. Missbrauch der VertretungsmachtWährend Sie als Vollmachtgeber bei Überschreiten der Vertretungsmacht durch den Bevollmächtigten geschützt sind, haben Sie das Risiko des Vollmachtsmissbrauchs zu tragen. Widerruf der VollmachtGrundsätzlich können Sie eine Vollmacht jederzeit widerrufen. Erlöschen der VollmachtEine Vollmacht kann aus mehreren Gründen erlöschen. Vollmacht und TvollstreckungSchwierigkeiten kann es geben, wenn eine Vollmacht über den Tod hinaus oder mit Wirkung für den Todesfall besteht und eine Tvollstreckung angeordnet ist. Die Erteilung von Vollmachten kann zur Sicherung Ihres Vermögens beitragen.
Gerichtliche BetreuungWenn eine volljährige Person wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann, bestellt das Vormundschaftsgericht einen Betreuer. Alternative zur BetreuungWenn Sie ein Betreuungsverfahren vor dem Vormundschaftsgericht vermeiden und damit der Gefahr begegnen wollen, dass eine Ihnen nicht vertraute Person zum Betreuer bestellt wird, sollten Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen. Vorsorgevollmacht für VermögensangelegenheitenMit der Vorsorgevollmacht haben Sie die Möglichkeit, sich in vermögensrechtlichen Angelegenheiten vertreten zu lassen, wenn Sie infolge von Krankheit, Unfall oder (altersbedingtem) Nachlassen der geistigen Kräfte nicht mehr oder nur noch teilweise Ihre Angelegenheiten regeln können. Vorsorgevollmacht für GesundheitsangelegenheitenIn der Vorsorgevollmacht haben Sie auch die Möglichkeit, Vorsorge für Ihre Gesundheit und Pflegebedürftigkeit zu treffen und eine Person zu bevollmächtigen, für Sie in gesundheitlichen Belangen zu entscheiden. Schutz vor VollmachtsmissbrauchSelbst wenn Sie eine Person Ihres Vertrauens als Bevollmächtigten einsetzen, sollten Sie Vorkehrungen gegen einen Missbrauch der Vorsorgevollmacht treffen. Formelle Anforderungen an die VorsorgevollmachtGesetzlich ist für die Vorsorgevollmacht keine besondere Form vorgeschrieben. Aufbewahrung der VorsorgevollmachtIhr Bevollmächtigter ist nur dann handlungsfähig, wenn er die Vollmacht im Original vorweisen kann. Sorgen Sie deshalb dafür, dass die Vollmacht dem Berechtigten zur Verfügung steht, wenn sie benötigt wird. Widerruf oder Änderung der VorsorgevollmachtIhre Vorsorgevollmacht können Sie jederzeit - allerdings nur solange Sie geschäftsfähig sind - widerrufen oder ändern. In einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Personen, Ihre Angelegenheiten zu besorgen, wenn Sie dazu wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder wegen des (altersbedingten) Nachlassens der geistigen Kräfte nicht mehr oder nur noch teilweise imstande sind.
Sinn und ZweckIm Rahmen eines Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers wird der Betroffene vom Vormundschaftsgericht unter anderem zur Frage angehört, wen er gegebenenfalls als Betreuer wünscht. Auswahl des BetreuersAls Betreuer sollten Sie eine Person Ihres Vertrauens vorschlagen. Inhaltliche und formelle AnforderungenDer Inhalt Ihrer Betreuungsverfügung hängt wesentlichen von Ihrer individuellen Lebenssituation und Ihren persönlichen Bedürfnissen ab. AufbewahrungIhre Betreuungsverfügung können Sie bei Ihren persönlichen Unterlagen aufbewahren. Sie können Sie aber auch einem Angehörigen oder einer anderen Person Ihres Vertrauens zur Aufbewahrung überlassen. Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung?Maßgebend für die Entscheidung, ob Sie eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung verfassen, sind Ihre persönlichen Lebensverhältnisse. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer ihr Betreuer werden soll, wer Ihr Betreuer werden soll, falls der von Ihnen Vorgeschlagene nicht Ihr Betreuer werden kann oder wer keinesfalls als Betreuer in Betracht gezogen werden soll.
|