Vermögensvorsorge zu Lebzeiten

Wer rechtlich fürs Alter Vorsorge treffen oder auch schon vor dem Erbfall Teile seines Vermögens weitergeben möchte, sollte dies nicht vor sich herschieben. Wenn Sie rechtzeitig überlegen, welche Angelegenheiten wie geregelt werden sollen, vermeiden Sie, dass durch Unfall oder Krankheit plötzlich eine Situation eintreten kann, in der Entscheidungen nicht in Ihrem Sinne getroffen werden.


Unter der vorweggenommenen Erbfolge ist eine Vermögensübertragung zu verstehen, die bereits zu Lebzeiten an Personen erfolgt, die andernfalls das Vermögen erst mit dem Tod des Erblassers erhalten hätten. Die lebzeitige Vermögensübertragung erfolgt also im Vorgriff auf die Erbfolge.


Die Erteilung von Vollmachten kann zur Sicherung Ihres Vermögens beitragen.


In einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Personen, Ihre Angelegenheiten zu besorgen, wenn Sie dazu wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder wegen des (altersbedingten) Nachlassens der geistigen Kräfte nicht mehr oder nur noch teilweise imstande sind.


Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer ihr Betreuer werden soll, wer Ihr Betreuer werden soll, falls der von Ihnen Vorgeschlagene nicht Ihr Betreuer werden kann oder wer keinesfalls als Betreuer in Betracht gezogen werden soll.

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