Vorweggenommene Erbfolge

Wer rechtlich fürs Alter Vorsorge treffen oder auch schon vor dem Erbfall Teile seines Vermögens weitergeben möchte, sollte dies nicht vor sich herschieben. Wenn Sie rechtzeitig überlegen, welche Angelegenheiten wie geregelt werden sollen, vermeiden Sie, dass durch Unfall oder Krankheit plötzlich eine Situation eintreten kann, in der Entscheidungen nicht in Ihrem Sinne getroffen werden.


Motive, Vor- und Nachteile
Wenn Sie im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge Vermögen übertragen wollen, sollten Sie die Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen.

Vorweggenommene Erbfolge durch Schenkung

Im Regelfall erfolgt die vorweggenommene Erbfolge in Form einer Schenkung.

Vorweggenommene Erbfolge durch Ausstattung

Hier geht es um eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten in Form der Aussteuer und Mitgift.

Vorweggenommene Erbfolge durch ehebedingte Zuwendung
Eine Schenkung liegt auch vor, wenn Sie an Ihren Ehegatten innerhalb der ehelichen Lebensgemeinschaft Zuwendungen leisten.

Übergabevertrag als rechtlicher Rahmen
Der Übergabevertrag ist der rechtliche Rahmen der Vermögensübertragung.

Nutzungsvorbehalte als Gegenleistung für Vorweggenommene Erbfolge
Berücksichtigen Sie, dass Sie Vermögen zwar zu Lebzeiten übertragen, es unter Umständen aber noch weiter nutzen wollen.

Rentenzahlung als Gegenleistung für Vorweggenommene Erbfolge

Eine Rentenzahlung als Gegenleistung für die vorweggenommene Erbfolge kann Ihren Lebensstandard sichern.

Pflegeverpflichtung als Gegenleistung für Vorweggenommene Erbfolge
Bevor Sie sich zu Lebzeiten von Vermögenswerten trennen, sollten Sie prüfen, wie im Alter Ihre Pflege gewährleistet ist.

Erbverzicht als Gegenleistung für Vorweggenommene Erbfolge
Wenn Sie an Ihre Kinder Vermögen zu Lebzeiten übertragen, verlieren diese nicht automatisch ihr gesetzliches Erbrecht.

Abfindungs- und Ausgleichszahlungen als Gegenleistung für Vorweggenommene Erbfolge

Abfindungs- und Ausgleichszahlungen gewährleisten eine gerechte Vermögensverteilung unter Ihren Nachkommen.

Erbrechtliche und steuerliche Folgen der vorweggenommenen Erbfolge
Prüfen Sie, ob die mit der vorweggenommenen Erbfolge gesetzlich verbundenen Konsequenzen von Ihnen gewollt sind.

Vermögensübertragung an Minderjährige
Wenn Sie im Wege der vorweggenommenen Erbfolge Vermögen an eine minderjährige Person übertragen wollen, müssen Sie auf einige Besonderheiten achten.
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Unter der vorweggenommenen Erbfolge ist eine Vermögensübertragung zu verstehen, die bereits zu Lebzeiten an Personen erfolgt, die andernfalls das Vermögen erst mit dem Tod des Erblassers erhalten hätten. Die lebzeitige Vermögensübertragung erfolgt also im Vorgriff auf die Erbfolge.


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