für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Stundung des Pflichtteils
Die umgehende Durchsetzung des Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruchs kann den Erben unter Umständen in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Besteht das Vermögen des Erben im Wesentlichen aus einem Eigenheim oder Unternehmen, muss er häufig Kredite Aufnehmen oder sogar Vermögenswerte verkaufen, um den Pflichtteil auszahlen zu können.Tipp:
VoraussetzungenDie Möglichkeit, den Pflichtteilsanspruch zu stunden, besteht nur in sehr engen Grenzen:
Beispiele: Für den Pflichtteilsberechtigten nicht zumutbar ist die Stundung, wenn der Erbe die Er-füllung des Pflichtteilsanspruchs über Gebühr verzögert hat oder der Pflichtteilsberech-tigte Unterhalt vom Erblasser bezogen hat. Tipp:
Nachlassgericht entscheidetÜber die Stundung entscheidet das Nachlassgericht, wenn der Pflichtteilsanspruch als sol-cher nicht bestritten wird. Das Gericht kann auch Ratenzahlung anordnen. Der Anspruch ist vom Schuldner zu verzinsen. Das Nachlassgericht kann auf Antrag anordnen, dass der Schuldner des Pflichtteilsanspruchs Sicherheit zu leisten hat. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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