für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen im Testament
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Wenn Sie ein Testament errichten, sollten Sie unbedingt Pflichtteilsansprüche Ihres Ehegatten und Ihrer Verwandten berücksichtigen. Gesetzlich ist Ihnen das Recht eingeräumt, nach Ihrem Belieben Verfügungen über Ihr Vermögen nach dem Tod zu treffen. Sie können durch Testament oder Erbvertrag den oder die Erben bestimmen, aber auch Ihren Ehegatten oder Verwandte von der Erbfolge ausschließen. Diese Testierfreiheit wird allerdings beschränkt durch den sogenannten Pflichtteil, mit dem das Gesetz Ihren nächsten Familienangehörigen einen Mindestanteil am hinterlassenen Vermögen garantieren will. Mindestbeteiligung am NachlassTipp:
Und damit Sie das Pflichtteilsrecht zu Lebzeiten nicht umgehen, räumt das Gesetz den Pflichtteilsberechtigten den sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch ein, wenn Sie zu Lebzeiten (innerhalb von 10 Jahren vor Ihrem Tod) Schenkungen gemacht haben. GeldanspruchDas Pflichtteilsrecht ist nicht identisch mit dem Erbrecht. Der Pflichtteilsberechtigte ist nicht wie der Erbe am Nachlass beteiligt; ihm steht nur ein Geldanspruch in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs gegen die Erben zu. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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