für Ratsuchende
Verbund Erbrecht
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Wirkung der Erbunwürdigkeit
Ist ein Erbe für erbunwürdig erklärt, so gilt der Anfall an ihn als nicht erfolgt.Rückwirkung der ErbunwürdigerklärungDie Erklärung der Erbunwürdigkeit hat rückwirkende Kraft. Der Betroffene wird also wie ein zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits Verstorbener behandelt.Nächstberufener wird ErbeDie Erbschaft fällt demjenigen an, "welcher berufen sein würde, wenn der Erbunwürdige zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte". Als Nächstberufene kommen insbesondere der gesetzliche Erbe oder der Ersatzerbe in Betracht.Beispiel: A wurde vom Erblasser zum Alleinerben eingesetzt. Sie ist erbunwürdig. Anstelle von A erben jetzt andere Erben, die im Testament benannt sind, oder, wenn keine anderen Erben eingesetzt sind, die gesetzlichen Erben. Die Erbschaft fällt dem neuen Erben rückwirkend zum Zeitpunkt des ursprünglichen Erbfalls an. Der Erbunwürdige muss dem Erben die Erbschaft herausgeben. Hat der Erbunwürdige Nachlassverbindlichkeiten gezahlt, kann er Erstattung verlangen. Tipp:
|
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Download
Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...


für Ratsuchende