für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Pflichtteilsunwürdigkeit
Unwürdig kann außer dem Erben auch der Pflichtteilsberechtigte sein.GründePflichtteilsunwürdig ist
Geltendmachung der VermächtnisunwürdigkeitDie Anfechtung erfolgt durch eine formlose Erklärung gegenüber dem Vermächtnisunwürdigen. Anfechtungsberechtigt ist jeder, dem die Wirkung der Anfechtung auch nur mittelbar zustatten kommt.Die Anfechtung muss binnen Jahresfrist erfolgen. Die Frist beginnt mit der zuverlässigen Kenntnis, dass der Anfechtungsgrund gegeben ist. Wirkung der VermächtnisunwürdigkeitDurch die Anfechtung wird der Pflichtteilsanspruch rückwirkend beseitigt. Damit können Pflichtteilsansprüche entfernterer pflichtteilsberechtigter Personen entstehen. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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