für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Wirkung der Ausschlagung der Erbschaft
Wer die Erbschaft form- und fristgerecht ausschlägt, ist nicht Erbe geworden.FolgenDer Ausschlagende muss alles, was er aus dem Nachlass erlangt hat, an den endgültigen Erben herausgeben. Er ist nicht Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers geworden. Er haftet nicht für die Nachlassverbindlichkeiten, im Gegenzug steht ihm aber auch nicht das Aktivvermögen des Erblassers zu. Er erwirbt grundsätzlich auch keinen Pflichtteilsanspruch.Neuer ErbeDie Erbschaft erhält nach der Ausschlagung derjenige, der berufen sein würde, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte.Beispiele:
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Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
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Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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