für Ratsuchende
Verbund Erbrecht
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Ausschlagung der Erbschaft
|
Wenn Sie nicht Erbe sein wollen, müssen Sie die angefallene Erbschaft form- und fristgerecht ausschlagen. In diesem Fall erhalten Sie zwar nicht die Vermögenswerte des Nachlasses, werden aber auch nicht mit den Nachlassverbindlichkeiten belastet. Wenn Sie als Erbe die Erbschaft angenommen haben, verlieren Sie Ihr Ausschlagungsrecht. Der Erbe kann die Erbschaft frühestens ausschlagen, sobald der Erbfall eingetreten ist. Die Ausschlagung kann nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung erfolgen. Sie kann auch nicht auf einen Teil der Erbschaft beschränkt werden. Motive für die AusschlagungNeben persönlichen Motiven können insbesondere finanzielle Gründe den Erben veranlassen, die Erbschaft auszuschlagen:
Tipp:
Verstreichenlassen der AnfechtungsfristDas Recht, eine Erbschaft auszuschlagen, steht zwar dem Erben nur persönlich zu und ist damit rechtsgeschäftlich nicht übertragbar; es ist aber vererblich, wenn der Erbe nicht schon durch die Annahme oder durch Verstreichenlassen der Ausschlagungsfrist sein Ausschlagungsrecht verloren hat. Stirbt also der Erbe während der Ausschlagungsfrist, sind seine Erben berechtigt, die angefallene Erbschaft auszuschlagen. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Download
Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...


für Ratsuchende