Zuwendung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

Die Übertragung erfolgt im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.


Wenn Sie eine Immobilie im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen, bedarf dies der notariellen Beurkundung. Beachten Sie, dass das Muster nicht Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände berücksichtigt. Lassen Sie sich deshalb von einem fachkundigen Anwalt beraten.

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