für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Berliner Testament mit Anordnung der Vor- und Nacherbschaft und Befreiung des Vorerben
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Wir, ............ und ............, setzen uns gegenseitig zu unserem alleinigen Erben ein. Der Überlebende ist nur Vorerbe. Er ist von den gesetzlichen Beschränkungen befreit, soweit dies zulässig und rechtlich möglich ist. Nacherben werden unsere gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen. Erben des Längstlebenden werden unsere gemeinsamen Kinder zu gleichen Anteilen. Der Nacherbfall tritt mit dem Tod des Vorerben ein. Das eigenhändige Testament muss mit der Hand geschrieben und unterschrieben werden. Beachten Sie, dass das Muster nicht Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände berücksichtigt. Lassen Sie sich deshalb von einem fachkundigen Anwalt beraten. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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