für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Berliner Testament mit Einsetzung des längerlebenden Ehegatten als Vollerbe
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Wir, ............ und ............, setzen uns gegenseitig zu alleinigen und unbeschränkten Erben ein. Nach dem Tod des Längerlebenden sollen unsere gemeinsamen Kinder ............ und ............ je zur Hälfte Schlusserben werden. Das eigenhändige Testament muss mit der Hand geschrieben und unterschrieben werden. Beachten Sie, dass das Muster nicht Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände berücksichtigt. Lassen Sie sich deshalb von einem fachkundigen Anwalt beraten. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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