für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Erbeinsetzung mit Anordnung einer Testamentsvollstreckung
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Zu meinem Alleinerben bestimme ich meinen Sohn ............ Ich ordne Tvollstreckung an, bis .......... das 21. Lebensjahr vollendet hat. Zum Testamentsvollstrecker bestimme ich meinen Bruder ............ Sollte dieser aus irgendeinem Grund nicht in Frage kommen oder wieder wegfallen, so hat das zuständige Nachlassgericht einen geeigneten Testamentsvollstrecker mit gleichen Befugnissen zu bestellen. Das eigenhändige Testament muss mit der Hand geschrieben und unterschrieben werden. Beachten Sie, dass das Muster nicht Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände berücksichtigt. Lassen Sie sich deshalb von einem fachkundigen Anwalt beraten. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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