für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Kann der Erbe über einen der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Gegenstand verfügen?
Nein. Der Testamentsvollstrecker hat im Rahmen der Tvollstreckung nicht nur die alleinige Verwaltung, sondern auch das ausschließliche Verfügungsrecht über die Nachlassgegenstände. Dem Erben ist jegliches Verfügungsrecht entzogen, es sei denn, dass in der letztwilligen Verfügung des Erblasses etwas anderes angeordnet ist. Vgl. § 2211 BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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