für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Kann der Erblasser die gesetzlichen Befugnisse des Testamentsvollstreckers in der Form ändern, dass er diese erweitert oder einschränkt?
Sowohl eine Erweiterung als auch eine Beschränkung der gesetzlichen Befugnisse des Testamentsvollstreckers kann der Erblasser durch seine letztwillige Verfügung anordnen. Auch eine gegenständliche Beschränkung ist möglich; so kann der Erblasser einzelne Gegenstände von der Tvollstreckung ausnehmen. Andererseits ist es auch möglich, dem Testamentsvollstrecker bestimmte Geschäfte (z. B. Veräußerung von Grundstücken) zu untersagen. Vgl. § 2208 BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
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