für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Nach welchen Vorgaben erfolgt die Teilung des Nachlasses?
Maßgebend für die Teilung des Nachlasses unter den Miterben sind in erster Linie die Anordnungen des Verstorbenen. Vgl. § 2048 BGB. Wenn eine Teilungsanordnung in einer letztwilligen Verfügung nicht ergangen ist, müssen sich die Miterben untereinander einigen. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, gelten die gesetzlichen Regelungen. Danach sind zunächst die Nachlassverbindlichkeiten zu berichtigen. Zu diesem Zweck ist der Nachlas, soweit erforderlich, in Geld umzusetzen. Der Überschuss ist im Verhältnis der Erbteile zu teilen.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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