für Ratsuchende
Verbund Erbrecht
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Wer ist bei der Erbengemeinschaft Eigentümer des Nachlasses?
Der Nachlass des Verstorben geht unaufgeteilt auf die Miterben über. Die Miterben werden gemeinschaftliche Eigentümer. Juristisch bezeichnet man das als Gesamthandsgemeinschaft. Die Rechte, die dem Einzelerben an den Nachlassgegenständen zustehen, gebühren den Miterben nur gemeinsam. Die Miterben haben also kein Eigentum an bestimmten Bruchteilen, sondern alle Gegenstände des Nachlasses gehören ihnen gemeinschaftlich. Deshalb ist gemeinschaftliches Handeln grundsätzlich die Pflicht aller Miterben.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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