Wie läuft die Testamentseröffnung ab?

Das Nachlassgericht eröffnet die amtlich verwahrte oder abgelieferte letztwillige Verfügung des Erblassers (Testament oder Erbvertrag). Über die erfolgte Eröffnung wird eine Niederschrift gefertigt. Auf das eröffnete Testament wird ein Eröffnungsvermerk gesetzt. Das Nachlassgericht verwahrt dann das Testament in den Nachlassakten. Es informiert die Beteiligten über den sie betreffenden Inhalt des Testaments. Vgl. §§ 2260, 2262 BGB.


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