Welche allgemeinen Pflichten hat der Nachlasspfleger?

Dem Nachlasspfleger obliegt insbesondere

  • die Ermittlung unbekannter Erben,
  • die Erhaltung und Verwaltung des Nachlasses,
  • die Inbesitznahme des Nachlasses,
  • die Einreichung eines Nachlassverzeichnisses beim Nachlassgericht.


Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt.

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