Haftet für Nachlasserbenschulden der Erbe mit seinem Privatvermögen oder sind Nachlasserbenschulden eine Nachlassverbindlichkeit?

Das kommt darauf an. Nachdem der Erbe selbst durch Rechtsgeschäft eine Verbindlichkeit eingegangen ist, haftet er auf jeden Fall mit seinem Privatvermögen. Allerdings kann auch eine Nachlassverbindlichkeit vorliegen; dann nämlich, wenn sich die Rechtshandlung auf den Nachlass bezieht, die Verbindlichkeit also im Zusammenhang mit der ordnungsmäßigen Verwaltung des Nachlasses eingegangen worden ist. In diesem Fall haftet dann für die Verbindlichkeit sowohl das Privatvermögen des Erben als auch der Nachlass.


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