für Ratsuchende
Verbund Erbrecht
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Wie kann die Richtigkeit der Angaben beim Antrag auf Erteilung eines Erbscheins nachgewiesen werden?
Bei gesetzlicher Erbfolge hat der Antragsteller insbesondere die förmlichen Nachweise durch öffentliche Urkunden zu erbringen; in Betracht kommen insbesondere Personenstandsurkunden (Familienstammbuch, Sterbeurkunde). Vgl. § 2356 Abs. 1 BGB. Bei Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag hat der Antragsteller ferner die letztwillige Verfügung des Erblassers, also das Testament oder den Erbvertrag vorzulegen. Vgl. § 2356 Abs. 1 BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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