für Ratsuchende
Verbund Erbrecht
Umfrage der DVEV
Inwieweit wird eine Person geschützt, die an eine im Erbschein als Erbe bezeichnete Person zur Begleichung einer Nachlassschuld eine Leistung erbringt?
Der Nachlassschuldner wird auch dann von der Schuld befreit, wenn der Empfänger sich nicht als wirklicher Erbe erweist oder entgegen dem Erbschein beschränkt war. Auch in diesem Fall gilt der öffentliche Glaube des Erbscheins, es sei denn, der Nachlassschuldner kannte die Unrichtigkeit des Erbscheins oder er wusste, dass das Nachlassgericht die Rückgabe des Erbscheins wegen Unrichtigkeit verlangt hat. Vgl. §§ 2367, 2366 BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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