für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Wer erklärt die Ausschlagung der Erbschaft für einen minderjährigen Erben?
Beschränkt Geschäftsfähige können nur mit Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters die Erbschaft ausschlagen; dessen nachträgliche Zustimmung reicht aber nicht aus. Für ein minderjähriges Kind müssen beide Elternteile die dem Kind angefallene Erbschaft ausschlagen; vgl. § 1629 Abs. 1 BGB. Sie bedürfen allerdings der Genehmigung des Familiengerichts, es sei denn, dass das Kind deswegen Erbe geworden ist, weil ein Elternteil die Erbschaft ausgeschlagen hat; vgl. § 1643 Abs. 2 BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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