Wann kann der Erbe die angefallene Erbschaft nicht mehr ausschlagen?

Der Erbe kann die Erbschaft nicht mehr ausschlagen, wenn er sie angenommen hat oder wenn die sechswöchige Ausschlagungsfrist verstrichen ist. Vgl. § 1943 BGB. Damit bleibt der vorläufige Erbe endgültig Erbe des Nachlasses.


Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt.

für Juristen

Fachbereich mit Seminaren, Informationen & Mitgliederforum
// mehr…

Vorträge zum Erbrecht

18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung

18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!

19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!

// mehr...

Download

Broschüre "Erbrecht verständlich"

// Download...

Infobroschüren

Broschüre Erbrecht verständlich

Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung

//zum Bestellformular...

Vergünstigtes Beratungsgespräch

Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...

// mehr...