Besteht die Möglichkeit, die ausdrücklich erklärte Annahme der Erbschaft unter Umständen später wieder anzufechten?

Ja, das ist möglich. Allerdings bedarf es eines anerkannten Anfechtungsgrundes; ferner muss die Anfechtungserklärung form- und fristgemäß abgegeben werden.


Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt.

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