für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Wer kann die letztwillige Verfügung anfechten, wenn ein Erklärungs-, Inhalts- oder Motivirrtum vorliegt oder die Verfügung wegen widerrechtlicher Drohung anfechtbar ist?
Zur Anfechtung ist jeder berechtigt, der von der Unwirksamkeit der letztwilligen Verfügung profitieren würde. Vgl. § 2080 Abs. 1 BGB. Das sind insbesondere die nächsten gesetzlichen Erben, wenn ein Dritter als Erbe eingesetzt worden ist, der Ersatzerbe gegenüber dem Haupterben oder ein Miterbe gegenüber anderen Miterben.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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