Wie berechnet sich die Höhe des Nachlasses, der für die Berechnung des Pflichtteils maßgebend ist?

Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs richtet sich nach dem Bestand und dem Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls. Nachträgliche Wertsteigerungen oder Wertminderungen bleiben außer Betracht. Vgl. § 2311 Abs. 1 BGB. Zunächst müssen alle Vermögenswerte, die zum Nachlass gehören, bewertet werden; danach werden die Schulden, die der Verstorbene hinterlassen hat, abgezogen.


Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt.

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