für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Kann es für den überlebenden Ehegatten sinnvoll sein, die angefallene Erbschaft auszuschlagen und stattdessen den Pflichtteil und den realen Ausgleich des Zugewinns zu verlangen?
Ja. Es kann sich durchaus lohnen, darüber nachzudenken, ob man beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft die Erbschaft annimmt oder ausschlägt. Besonders bei größerem Vermögen und nach langjähriger Ehe kann nämlich der konkret errechnete Zugewinnausgleich verhältnismäßig hoch sein und zusammen mit dem Pflichtteilsanspruch erbrechtlich von finanziellem Vorteil sein. Der pauschalierte Zugewinnausgleich kann nämlich unter dem Strich für den überlebenden Ehegatten dann weniger bringen, wenn nach einer langjährigen Ehe praktisch das ganze Vermögen Zugewinn des Verstorbenen ist. Insbesondere bei sogenannten "Hausfrauenehen" kann es sich lohnen, ob man die Erbschaft annimmt oder ausschlägt. Das alles kann natürlich im Einzelfall recht kompliziert sein. Deshalb ist es sinnvoll, sich rechtlichen Rat einzuholen.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
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