für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Kann der überlebende Ehegatte, der mit dem Verstorbenen im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat, seinen Erbteil auch ausschlagen und stattdessen den Pflichtteil verlangen?
Ja, das ist möglich. Vgl. § 1371 Abs. 3 BGB. In diesem Fall kann dann der überlebende Ehegatte den realen Ausgleich des Zugewinns verlangen. Ihm steht dann aber nur der sogenannte "kleine Pflichtteil" zu, also nicht der pauschal um ein Viertel erhöhte Pflichtteil.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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